Internetrecht und Onlinerecht
Peter Heyers • IT-Recht
sind Oberbegriffe, die vielfältige Probleme aus dem Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Namensrecht, Vertragsrecht und Urheberrecht in speziellem Bezug zum Internet setzen. (...)
Zu diesem Rechtsgebiet werden alle Problem gezählt, die bei einem Onlineauftritt, Webdesignvertrag oder um Domains entstehen können. Daher sind auch die internetrelevanten Marken- und Namensstreitigkeiten sowie spezielle Urheberrechtsfragen von diesem Problemkreis umfasst. Darüber hinaus zählt Mängelgewährleistung bei Softwareverträgen und Hardwarverträgen zum IT-Recht. Des weiteren gehören Probleme aus dem Fernabsatz, wie Onlinshops, E-Commerce, Werberecht im Internet und Schutz vor Werbemails (SPAM) zu diesem Rechtskomplex.
RA Heyers ist seit mehreren Jahren auf den Gebieten IT-Recht und EDV-Recht als Referent tätig, u.a. für unterschiedliche Industrie- und Handelskammern sowie die Universität und Fachhochschule Osnabrück. Auch durch unsere Kanzlei in Münster informieren wir regelmäßig über diese Themen auf Anfrage von Institutionen und Verbänden.
Des weiteren war die Anwaltssozietät HEYERS & KUBITZA an einem Forschungsprojekt der Fachhochschule Lüneburg mit dem Institut IMAT über Kanzleisoftware basierend auf einer ASP-Lösung beteiligt. In Osnabrück ist RA Heyers Gründungsmitglied des www.iuk-netzwerk-osnabrueck.de
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