Jugendmedienstaatsvertrag ohne Rechtsanwalt?
Der Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) wird zum 1.1.2011 novelliert. Er sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2011 jeder seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen muss. Er hat sie zu klassifizieren und muss Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten ergreifen. Der Gesetzgeber greift dabei auf die Klassifizierungsstufen zurück, die bereits für Filme bekannt sind. Derzeit wird noch gestritten, ob diese Pflicht für jede Webseite gelten soll. Da eine Sendezeitenbeschränkung für das Internet nicht praktikabel ist, bleibt den meisten Anbietern nur die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigaben.
Dass hier aus parteitaktischem Kalkül größere Widerstände durch die Politik beiseite geschoben werden, ist man leider in diesen Rechtsgebieten aus der Politik gewöhnt.