Die zum Verkehrsrecht gehörenden Problemkreise entstehen durch Verkehrsunfall, Kauf eines PKWs oder den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
Der Rechtsanwalt ist daher Ihr erster Ansprechpartner und Ratgeber für diesen Problemkreis.
Er ist darüber hinaus ein Spezialist, der Ihnen hilft zu Ihrem Recht zu kommen und dabei unabhängig und verschwiegen ist. Wir können Ihnen daher helfen nicht nur unberechtigte Ansprüche von angeblichen Unfallopfern oder Verwaltungsbehörde abzuwehren, sondern machen auch Ansprüche gelten, die z.B. die Versicherung des Unfallverursachers Ihnen nicht ersetzt. Im Regelfall wird eine Versicherung, so schnell sie auch den Schaden ersetzt Ihnen nicht mitteilen, welche Ansprüche Sie über die von Ihnen geltend gemachten noch haben. Diese Ansprüche kennt jedoch Ihr Anwalt und wird sich dafür einsetzten, dass Ihnen alle Schäden ersetzt werden, von denen Sie eventuell gar nicht wissen, dass Sie einen diesbezüglichen Schadensersatzanspruch haben.
Im übrigen ist bei Schadensfällen der Schädiger verpflichtet, die Anwaltskosten zu erstatten. Darüber hinaus ersparen Sie sich viel Zeit und Mühe, wenn Sie Ihrem Anwalt die Abwicklung des Schadensfalls zu überlassen. Wir organisieren Ihnen auch einen Gutachter und regeln alles mit dem Verursacher.
Der Kauf eines PKW, egal ob von Privat oder Gewerbe stellt immer wieder Probleme dar. Durch die Schuldrechtsrefom und Verbrauchsgüterkauf hat der Private weitaus mehr Rechte als er glaubt. Im übrigen unterstützen wir Sie beim Kauf eines Oldtimers oder Youngtimers. Dies gilt inbesondere bei Kaufverträgen über das Internet.