Sie haben als Urheber Texte, Fotos und Grafiken mühsam erstellt und finden diese auf anderen Internetseiten wieder?
Wir helfen Ihnen Ihre Rechte aus Ihrem Urheberrecht zu schützen und setzen neben Schadensersatz für die unerlaubte Verwendung Ihrer Texte, Fotos und Grafiken die Unterlassung und ggf. auch Schmerzensgeld durch.
Wie im allgemeinen Schadensersatzrecht ist auch hier der Schädiger für die Kosten des Rechtsanwalts schadensersatzpflichtig.
Häufig werden auch urheberrechtliche Verstöße Personen vorgeworfen, die z. T. durch die Strafverfolgungsbehören ermittelt wurden. Häufig ist jedoch der Beschuldigte nicht der Täter, so dass von Anfang an eine effektive Strafverteidigung erforderlich ist.