Falscher Beklagte nach Datenpanne bei Polizei

Peter Heyers • 09.09.2020 • Medienrecht Aktuelle Nachrichten Datenschutz

Vor dem Landgericht Osnabrück begehrte der Kunden einer deutschen Großbank Schadensersatz von über 500.000 Euro. Dessen Personenfoto wurde von der Polizei aus einem Überwachungsvideo herauskopiert und zur Fahndung ausgeschrieben.

Vor dem Landgericht Osnabrück begehrte der Kunden einer deutschen Großbank Schadensersatz von über 500.000 Euro, dessen Personenfoto von der Polizei aus einem Überwachungsvideo herauskopiert und zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Die Bank sollte nunmehr Schadensersatz für die von Anfang an erkennbare falsche Öffentlichkeitsfahndung leisten. Der Kunde war der Auffassung, dass die Bank hätte verhindern müssen, dass die Polizei überhaupt das Video mit seiner Aufzeichnung erhielt. Dadurch wäre eine falsche Verdächtigung verhindert worden. Das Landgericht Osnabrück hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Bank darauf hätte vertrauen dürfen, dass die Polizei das Überwachungsvideo, auf dem auch der Bankkunde - neben anderen Personen - vollständig sichten und überprüft hat, ob die abgebildete Person auch der Verdächtige war, nach dem gefahndet worden war. Dieser hatte versucht mit gefälschten Papieren ein Konto zu eröffnen. Die Ermittlungsbehörde hatte nicht bei der Bankmitarbeiterin nachgefragt, ob die Person die verdächtige Person war, die von der Kamera aufgezeichnet wurde. Die Ermittlungsbeamten haben scheinbar die Aufzeichnung nicht vollständig geprüft, sondern wohl die erste abgebildete Person als Verdächtigen angesehen. Eine einfache Rückfrage bei der Bank hätte die falsche Öffentlichkeitsfahndung und den erheblichen Reputationsverlust des Klägers vermieden. Dieser hatte sich sofort bei der Polizei gemeldet und die Rücknahme der Fahndung erreichen können. Ob und wie die Ermittlungsbehörden ihre Datenpanne gegenüber dem fälschlich verdächtigten Behoben oder selbst gar Schadensersatz zahlten ist in dem Verfahren nicht bekannt geworden.