Gesellschaftsrecht
Die Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften erfordert die genaue Kenntnisse der Geschäfte, die innerhalb dieser Gesellschaften getätigt werden sollen. Die häufig auch traditionell begründeten Gesellschaftsformen wie z.B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts für junge Unternehmen kann deutliche Risiken in sich bergen. Grundsätzlich unerlässlich ist dabei auch die steuerrechtliche Begleitung, die wir seit geraumer Zeit mit unseren Kooperationspartnern durchführen und ohne die eine Gesellschaftsgründung nur Hand in Hand gehen kann. Daher ist es unerlässlich parall die zivilrechtliche und steuerrechtliche Gestaltung von Rechtsanwalt und Steuerberater zu einem Gesellschaftsvertrag durchzuführen.
Wir betreuen Sie daher gerne gemeinsam bei der Gründung von
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts, auch häufig GbR oder BGB-Gesellschaft genannt
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung ( GmbH )
- Offene Handelsgesellschaften ( OHG )
- Komanditgesellschaften ( KG )
- GmbH & Co KG
- Aktiengesellschaften
- Limited