Design schützen
Schöne Produkte verkaufen sich besser als nur durchschnittlich gestaltete Produkte. Dies stellt häufig auch den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sicher. Daher sollte auch das wirtschaftlich wertvolle Design durch das Designgesetz geschützt werden. Die Rechtsanwälte von HEYERS Rechtsanwälte unterstützen, beraten und setzten für Designer, Kreative, Unternehmen und Agenturen die Schutzrechte um das Design durch. Ihr Design wird geschützt vom Zeitpunkt der Entstehung, über die Verwertung durch Lizenznehmer bis zur Durchsetztung gegenüber Rechtsverletzern Ihres Designs.
Es beseht die Möglichkeit eine Schutzrechtsstrategie zu Entwicklen, die den unterschiedlichen Ansprüchen der Designrechtsinhaber gerecht wird. Die Registrierung Ihres Designs und der Schutz Ihres Design-Portfolios kann durchgeführt werden. Der Gesetzgeber hat die wirtschaftliche Bedeutung des Designs erkannt und die Rechtsposition der Designer gestärkt. Aus diesem Grund ist es kein Bagatelldelikt Designrechte zu verletzten. HEYERS Rechtsanwälte vertritt Ihr Recht vor Ämtern, Schiedsgerichten, aber auch bei Unterlassungsprozessen und Schadensersatzverfahren. Dies gilt nicht nur für die ordentlichen Klageverfahren sondern auch im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes, wo meist eine sofortige Gerichtliche Entscheidung (sogn. Einstweilige Verfügung) benötigt wird, um Plagiate und Nachahmungen sofort verbieten zu können und auch ggf. durch Gerichtsvollzieher durchsetzen lassen zu können.
Ihre wirtschaftlichen Interessen stehen bei Verträgen über Lizenzen und Rechteübertragungen im Mittelpunkt. Dabei müssen die wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhaber optimal umgesetzt werden, um einerseits weitere Verwertungsmöglichkeiten zu sichern, anderseits jedoch einen optimalen wirtschaftlichen Ertrag sicherstellen. Das Designrecht ist dabei lediglich das Mittel die wirtschaftliche Ertragskraft des Designs sicherzustellen und muss sich immer am Zweck orientieren. Keinesfalls sollten rechtliche Maßnahmen ohne wirtschaftliche Betrachtungen durchgeführt werden. Ein vollstreckbarer Titel (Urteil oder einstweilige Verfügung) nützt nichts, wenn er nicht auch wirksam vollstreckt werden kann. Auch Abmahnungen im Designrecht kommen häufig vor. Teilweise versuchen sich so Wettbewerber gegenseitig zu verdrängen.
Häufig sind jedoch die Schutzrechte nicht betroffen, was jedoch für den Laien meist nicht festzustellen ist und nur durch den in diesem Rechtsgebiet erfahrenen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt festgestellt werden kann. Sollte sich die Abmahnung z.B. als unberechtigt herausstellen, wird der Abmahnende die Kosten einer unberechtigten Schutzrechtsabmahnung tragen müssen.