Europarecht

Das Europarecht umfasst die Art und Weise, wie die Europäische Union politische Vorgaben in rechtlich verpflichtende Rechtsakte umsetzt. Wobei dann insbesondere die meist noch erforderliche Umsetzung in nationales Recht profunde Kenntnisse des Europarechtes erfordert. Häufig benötige Unternehmer eine rechtzeitige Begleitung bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechtes in nationalstaatliches Recht, um auf die Rechtssetzung des nationalen Gesetzgebers vorbereitet zu sein.
Klassischerweise ist der Fernabsatz und die Lebensmittelsicherheit, sowie viele arbeitsrechtlichen Fragen durch europarechtliche Vorgaben determiniert. Daher ist oftmals für vorausschauende Rechtsberatung die Zusammenarbeit der Europarechtlicherin mit dem Internet- oder Arbeitsrechtler erforderlich.
Claudia Richter LL.M. Eur (Rechtsanwältin)
12.02.2005 Osnabrück