Regal mit Aktenstapel

Urheberrecht

Von Abmahnung bis zur Zwangsvollstreckung

Wir beraten in allen Bereichen des Urheber- und Medienrechts, wobei es für uns keinen Unterschied macht, ob Ihnen eine Urheberrechtsverletzung ( z.B. bei Tauschbörsen) vorgeworfen, oder Sie eine Beratung z.B. beim Autorenvertrag suchen, oder selbst ihre Rechte schützen möchten ( z.B. Fotos oder Software).

Sollte unsere Kompetenz in speziellen Fällen nicht ausreichen, können wir Ihnen weitere erfahrene Kollegen in diesem Spezialgebiet -auch kurzfristig- vermitteln.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen in unseren Fachanwaltsbereich fällt, rufen Sie uns einfach an!

Urheberrechtsverletzung

Sie haben als Urheber Texte, Fotos und Grafiken mühsam erstellt und finden diese auf anderen Internetseiten wieder?

Wir helfen Ihnen Ihre Rechte aus Ihrem Urheberrecht zu schützen und setzen neben Schadensersatz für die unerlaubte Verwendung Ihrer Texte, Fotos und Grafiken die Unterlassung und ggf. auch Schmerzensgeld durch.

Wie im allgemeinen Schadensersatzrecht ist auch hier der Schädiger für die Kosten des Rechtsanwalts schadensersatzpflichtig.

Häufig werden auch urheberrechtliche Verstöße Personen vorgeworfen, die z. T. durch die Strafverfolgungsbehören ermittelt wurden. Häufig ist jedoch der Beschuldigte nicht der Täter, so dass von Anfang an eine effektive Strafverteidigung erforderlich ist.

Neuigkeiten zum Urheberrecht

Haben Sie Fragen?

Aufgrund der zunehmenden Spezialisierung bieten wir Ihnen rechtliche Beratung in unseren Spezialgebieten an.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie nicht sicher sind, ob wir die richtigen Rechtsberater für Sie sind. Sollten wir tatsächlich nicht für Sie tätig werden können, finden wir jedoch einen kompetenten Rechtsberater in unserem kollegialen Umfeld.

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