Regal mit Aktenstapel

Wettbewerbsrecht

Beim Wettbewerbsrecht geht es um Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer; ebenso wird das Interesse der Allgemeinheit geschützt. Die „große Generalklausel“ des § 3 UWG besagt, dass geschäftliche Handlungen dann unlauter sind, wenn sie geeignet sind, die Interessen der soeben genannten Personenkreise spürbar zu beeinträchtigen. § 4 UWG nennt – nicht abschließend – zahlreiche Regelbeispiele. Typische Verletzungsfälle aus Sicht von Mitbewerbern sind

  • Schleichwerbung, §  4 Nr. 3 UWG,
  • Nachahmung oder Rufausbeutung, § 4 Nr. 9,
  • das gezielte Behindern von Mitbewerbern, § 4 Nr. 11 oder
  • irreführende geschäftliche Handlungen (§ 5 UWG).

Verbraucher haben eher mit unzumutbaren Belästigungen i.S.d. § 7 UWG zu kämpfen. Diese auch als „kleine Generalklausel“ bekannte Norm nennt Regelbeispiele stellt insbesondere auf unerwünschte Werbung ab.

Schnelligkeit ist gefragt: Abmahnung und einstweilige Verfügung

Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten beginnen im Regelfall mit  einer Abmahnung. Eine solche erfolgt z.B. wenn der Abgemahnte eine Regelung des UWG  nicht kannte oder bewusst dagegen verstoßen hat. Da das Wettbewerbsrecht von Schnelligkeit geprägt ist und keinen Aufschub duldet, hat der Verletzte zur schnellen Sicherung seiner Rechte die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Parteien, die mit einer solchen Verfügung durch Mitbewerber bereits rechnen, haben die Möglichkeit, vorsorglich eine sog. Schutzschrift zu hinterlegen. Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht in Osnabrück hilft Ihnen als Unternehmer bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Rechtsberatung von Anfang an

Gerne stehen wir Ihnen bereits im Anfangsstadium Ihrer Tätigkeit bei der richtigen Strategie mit Rat und Tat zur Seite, um ungeplante Streitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Im Bereich des Onlinehandels helfen wir Ihnen als Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht in Osnabrück. Wir sorgen dafür, dass Ihre AGB, Ihr notwendiges Impressum und Ihre Pflichtangaben korrekt sind. Eine falsche Widerrufsbelehrung oder Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen werden wir ebenfalls verhindern.

Gerichtsverfahren und Beendigung des Rechtsstreits

Sowohl für die gerichtliche Durchführung als auch die vertragliche Beendigung von Wettbewerbsstreitigkeiten – wie Abschluss eines korrekten Unterwerfungsvertrages oder Abgabe einer Abschlusserklärung – sind wir selbstverständlich auch die richtigen Ansprechpartner für Ihre Prozessvertretung.

Neuigkeiten zum Wettbewerbsrecht

Haben Sie Fragen?

Aufgrund der zunehmenden Spezialisierung bieten wir Ihnen rechtliche Beratung in unseren Spezialgebieten an.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie nicht sicher sind, ob wir die richtigen Rechtsberater für Sie sind. Sollten wir tatsächlich nicht für Sie tätig werden können, finden wir jedoch einen kompetenten Rechtsberater in unserem kollegialen Umfeld.

Kontakt aufnehmen