Wettbewerbsrecht
Beim Wettbewerbsrecht geht es um Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer; ebenso wird das Interesse der Allgemeinheit geschützt. Die „große Generalklausel“ des § 3 UWG besagt, dass geschäftliche Handlungen dann unlauter sind, wenn sie geeignet sind, die Interessen der soeben genannten Personenkreise spürbar zu beeinträchtigen. § 4 UWG nennt – nicht abschließend – zahlreiche Regelbeispiele. Typische Verletzungsfälle aus Sicht von Mitbewerbern sind
- Schleichwerbung, § 4 Nr. 3 UWG,
- Nachahmung oder Rufausbeutung, § 4 Nr. 9,
- das gezielte Behindern von Mitbewerbern, § 4 Nr. 11 oder
- irreführende geschäftliche Handlungen (§ 5 UWG).
Verbraucher haben eher mit unzumutbaren Belästigungen i.S.d. § 7 UWG zu kämpfen. Diese auch als „kleine Generalklausel“ bekannte Norm nennt Regelbeispiele stellt insbesondere auf unerwünschte Werbung ab.